

Der Bundesfinanzhof legt dem EuGH die Frage vor, ob die Hinzurechnung von Kreditzinsen zur Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer gegen das Europarecht verstößt (BFH Aktenzeichen: I R 30/08).
Das Vorlageverfahren hat auch Bedeutung für die seit 2008 geltende Neuregelung. Entsprechende Steuerbescheide sollten vor diesen Hintergrund offen gehalten werden.